Vorsorge

Vorsorgeberatung für mehr Sicherheit in der Zukunft

In Jahren der Krise ist eine umfassende und erfolgsversprechende Beratung im Bereich der Vorsorge besonders wichtig. Umso entscheidender ist es einen Partner an seiner Seite zu haben, dem man auch in diesen Zeiten vertrauen kann und auf dessen Beratung Verlass ist. Eine Grosszahl unserer Kunden betreuen wir im Bereich der Vorsorge nebst der Beratung zu Krankenkasse und Versicherung bereits seit vielen Jahren und gehen gemeinsam einen erfolgreichen und sicheren Weg in die Zukunft. Gern zeigen wir Ihnen im Rahmen eines persönlichen Beratungsgesprächs die Vorteile und Möglichkeiten einer umfassenden Vorsorge auf. Dabei sind für uns individuelle Begebenheiten und Lebensumstände besonders wichtig, um Ihnen ein Konzept zu entwickeln, welches Sie optimal für kommende Zeiten absichert.

Gebundene Vorsorge - Säule 3aFreie Vorsorge - Säule 3b
Vorsorge- lösungenLebensversicherungen 3a (= Vorsorgepolice)
Vorsorgekonto (= Sparkonto 3a)
Lebensversicherungen
Bankprodukte
Geeignet fürAlle in der Schweiz steuerpflichtigen
Arbeitnehmer und Selbstständigerwerbenden
Frei wählbar (allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen steuerbegünstigt)
DauerAltersleistungen dürfen frühestens 5 Jahre vor und müssen spätestens bei Erreichen des ordentlichen AHV-Alters ausgerichtet werdenZusatzversicherung nach VVG
Verfüg-barkeit AuflösungNur in wenigen Fällen vor dem ordentlichen AHV-Alter möglich (1)Jederzeit möglich, Auszahlung bzw. Vertragsdauer frei wählbar
BegünstigungNur für selbst genutztes Wohneigentum möglichFür jeden Zweck möglich
Abtretung an Dritte
SteuernPrämien voll abzugsberechtigt (3Prämien vom steuerbaren Einkommen nur beschränkt abziehbar im Rahmen der üblichen Pauschalabzüge für Lebensversicherungs- und Krankenkassenprämien
Erträge / Wertzuwachs während der LaufzeitEinkommenssteuerfrei, keine Einkommens- steuerpflicht, ausgenommen Lebens- versicherungen (4) und Kapitalgewinne, VerrechnungssteuerEinkommenssteuerpflichtig ausgenommen Lebensversicherungen (4) und Kapitalgewinne
Vermögenssteuerkeineunterliegt der Vermögenssteuer
KapitalauszahlungBesteuerung zu SpezialsätzenGrundsätzlich steuerpflichtig Ausnahmen und spezielle Regelungen für Lebensversicherungen (4)
Rentenauszahlungen (Altersrenten aus Versicherungen)Zu 100 % steuerpflichtigZu 40 % steuerpflichtig
  1. Ein Kapitalbezug (Barauszahlung) während der Laufzeit ist in folgenden Fällen möglich:
    – bei Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum oder zur Amortisation darauf lastender Grundpfandrechte
    – bei Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
    – bei Aufgabe einer selbstständigen Erwerbstätigkeit und Aufnahme einer andersartigen selbstständigen Erwerbstätigkeit
    – wenn der selbstständig Erwerbende eine betriebliche Investition tätigt
    – bei endgültigem Verlassen der Schweiz
    – bei Bezug einer vollen Invalidenrente der IV, wenn das Invaliditätsrisiko nicht versichert ist
    – für den Einkauf in eine Pensionskasse
    – wenn der Rückkaufswert der Vorsorge weniger als eine Jahresprämie beträgt
  2. Als Begünstigte sind folgende Personen zugelassen:
    a. im Erlebensfall der Vorsorgenehmer;
    b. nach dessen Ableben die folgenden Personen in nachstehender Reihenfolge:
    1. der überlebende Ehegatte oder die überlebende eingetragene Partnerin oder der überlebende eingetragene Partner,
    2. die direkten Nachkommen sowie die natürlichen Personen, die von der verstorbenen Person in erheblichem Masse unterstützt worden sind, oder die Person, die mit dieser in den letzten fünf Jahren bis zu ihrem Tod ununterbrochen eine Lebensgemeinschaft geführt hat oder die für den Unterhalt eines oder mehrerer gemeinsamer Kinder aufkommen muss,
    3. die Eltern,
    4. die Geschwister,
    5. die übrigen Erben.
    Der Vorsorgenehmer kann eine oder mehrere begünstigte Personen unter den in b2 genannten Begünstigten bestimmen und deren Ansprüche näher bezeichnen. Der Vorsorgenehmer hat das Recht, die Reihenfolge der Begünstigten nach b3-5 zu ändern und deren Ansprüche näher zu bezeichnen.
  3. Erwerbstätige mit Pensionskasse jährlich max. CHF 6’682.- (8 % des maximal anrechenbaren BVG-Lohnes). Erwerbstätige ohne Pensionskasse jährlich bis 20 % des Erwerbseinkommens, max. CHF 33’408.- (Stand 2011).
  4. Kapitalbildende, rückkaufsfähige Lebensversicherungen sind unter gewissen Voraussetzungen steuerprivilegiert.

Das Sozialversicherungssystem der Schweiz bietet Ihnen mit der 3. Säule die nötige Individualität. Finden Sie heraus, welche Vorsorge am besten zu Ihnen passt.

Gebundene Vorsorge – Säule 3a

Sind Sie zielorientiert und möchten genau wissen, was Sie erwartet? Die Brücken, die Sie in die Zukunft schlagen, sollen sicher und strukturiert sein? Sie möchten zudem von finanziellen Vorteilen profitieren? Wenn Sie ausserdem in der Schweiz wohnhaft und steuerpflichtiger Erwerbstätiger sind, dann ist die gebundene Vorsorge Ihre ideale Lösung.

Die Säule 3a ermöglicht Ihnen folgende Vorsorgemassnahmen:

  • Lebensversicherungen
  • Vorsorgekonti
  • Vorsorgedepot

Der Bund fördert die Vorsorge in der Säule 3a mit besonderen steuerlichen Privilegien. So fällt unter anderem während der Laufzeit keine Vermögenssteuer an und Sie haben die Möglichkeit, Ihre Beiträge bis zu einem Maximum von CHF 6’682.- (Stand 2011) vom steuerbaren Einkommen abzuziehen. Die Steuervorteile bringen jedoch gewisse Einschränkungen mit sich: Das angesparte Kapital steht Ihnen nicht jederzeit zur Verfügung, sondern kann nur unter gewissen Bedingungen frühzeitig herausgelöst werden. Das gilt:

  • Für den Bau eines Eigenheims
  • Für Aufnahme und Ausbau einer selbstständigen Erwerbstätigkeit
  • Beim Wechsel in eine neue selbstständige Erwerbstätigkeit
  • Für einen Einkauf in die 2. Säule
  • Beim Bezug einer vollen Invalidenrente
  • Bei endgültigem Verlassen der Schweiz

Die Säule 3b ermöglicht Ihnen folgende Vorsorgemassnahmen:

  • Lebensversicherungen
  • Vorsorgekonti
  • Vorsorgedepot

Die freie Vorsorge steht neben erwerbstätigen auch nicht erwerbstätigen Personen offen, die in der Schweiz wohnen. Sie können jederzeit frei über Ihr Kapital verfügen und die Lebensversicherung im Rahmen der Säule 3b vorzeitig auflösen.
Auch in der freien Vorsorge profitieren Sie von Steuervergünstigungen. Im Unterschied zur gebundenen Vorsorge sind die Steuervorteile jedoch an gewisse persönliche und vertragliche Voraussetzungen geknüpft.

Vorsorge in der Schweiz: Blicken Sie sicher in Ihre Zukunft!

Die soziale Sicherheit gehört zu den tragenden Elementen des Schweizer Staates. Als Teil dieser Sicherheit garantiert das in der Bundesverfassung verankerteDreisäulenkonzept Ihre persönliche und berufliche Vorsorge sowie die Ihrer Angehörigen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall

Das Dreisäulenkonzept baut auf folgende Pfeiler:

Frau Arnold beantragt die Rückerstattung einer Rechnung im Betrag von 2`600.- CHF

1. Säule: Staatliche Vorsorge

GegenstandObligatorische, staatliche Vorsorge
BasisAHV (Alters- und Hinterlassenenversicherung)
IV (Invalidenversicherung) und Ergänzungsleistungen
EO (Erwerbsersatzordnung, s. Merkblatt Mutterschaftsversicherung)
ZielExistenzsicherung
FinanzierungUmlageverfahren (Erwerbstätige bezahlen für Rentner)

2. Säule: Berufliche Vorsorge

GegenstandObligatorische, staatliche Vorsorge
BasisBVG (Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge
UVG (Bundesgesetz über die Unfallversicherung)
ZielFortsetzung Ihres und des gewohnten Lebensstandards Ihrer Angehörigen im Alter, bei Invalidität oder im Todesfall - in Verbindung mit der 1. Säule
FinanzierungKapitaldeckungsverfahren (Sparen)

3. Säule: Private Vorsorge

GegenstandObligatorische, staatliche Vorsorge
BasisBundesverfassung
ZielErfüllung privater Wünsche
Schliessung von Vorsorgelücken, welche durch 1. und 2. Säule nicht abgedeckt werden Steueroptimierung
FinanzierungKapitaldeckungsverfahren (Sparen)